Verwendung von Google Fonts – Urteil des Münchner Landgerichts
Anfang des Jahres hat das Landgericht München ein Urteil erlassen, das uns aufhorchen lässt. Denn demnach sind weitere Schritte zu unternehmen, damit eine Website weiterhin DGSVO-konform ist.
Zum Hintergrund:
Google stellt – schon seit 2010 – Website-Betreiber:innen kostenfreie Schrifttypen zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass diese Schriften einwandfrei auf jedem Endgerät dargestellt werden können. Dazu bietet Google seine eigenen Server für die Schriften an, was zu einer schnellen Performance der Website beiträgt.
Als „Nebeneffekt“ wird jedoch, sobald die Website aufgerufen wird, die IP-Adresse des Websitebesuchenden nach Amerika übertragen, genauer: Welche personenbezogenen Daten und in welchem Umfang diese verarbeitet werden, wird von Google nicht mitgeteilt und dies entspricht nicht der DSGVO. Das hat nun auch das Landgericht München festgestellt (LG München, Az. 3 O 17493/20)
Damit ist jede Website abmahngefährdet. Kurz: Eine ähnliche Situation wie seinerzeit mit der Cookie-Erlaubnis, um die man sich auch kümmern musste.
Davon betroffen sind schlappe 874.000 Websites in Deutschland, die Google Fonts nutzen (Quelle: Builtwith). Wir gehen davon aus, dass annährend alle unsere Kund:innen Google Fonts benutzen.
Wir haben überlegt, welches Angebot wir Ihnen machen können, um das Google Fonts-Problem – möglichst unaufwändig für Sie – DGSVO-konform zu lösen.
Wir können Sie als Online-Agentur natürlich nicht rechtlich beraten. Und wir wissen auch nicht, wie die weitere Rechtsprechung dazu sein wird. Aber in Abstimmung mit unserer Rechtsberatung fühlen wir uns verantwortlich, Sie darüber zu informieren, weil eben Abmahngefahr für unsere Kund:innen besteht und Geschäftemacher tatsächlich auch schon welche verschicken.
Unsere Lösung – unser Angebot an Sie:
Es besteht die Möglichkeit, die gewünschten Google Fonts herunterzuladen, lokal einzubinden und dann die Verbindung zu den Google-Servern zu kappen. Dieses Vorgehen erfordert keine Einwilligung durch die Websitebesucher:innen und die Legalität wird sogar in Googles FAQ zu Google Fonts ausdrücklich bestätigt.
Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl der eingebundenen Schrifttypen. Wie viele dies sind, merken wir bei der „Umbettung“ der Schriften auf unsere lokalen Server. Erfahrungsgemäß läuft dies auf ca. 150-250 EUR Invest für Sie hinaus; genau wissen wir es erst nach Abschluss der Arbeiten. Bei deutlich höheren Summen würden wir uns – wie immer – bei Ihnen melden, um dies vorher zu besprechen.
Wir empfehlen: Gehen Sie auch bei den Google Fonts lieber „auf Nummer sicher“ und beauftragen bei uns die Leistung „DGSVO Google Fonts“.
Falls Sie tiefer ins Thema einsteigen wollen, sind z. B. diese Links hilfreich:
https://www.ra-plutte.de/lg-muenchen-dynamische-einbindung-google-web-fonts-ist-dsgvo/
https://www.dr-datenschutz.de/schadensersatz-urteil-google-fonts-und-die-dsgvo/
Sie können selbst prüfen, ob Sie von Google Fonts betroffen sind.
https://sicher3.de/google-fonts-checker/