Und täglich grüßt der Datenschutz – erneut rechtlicher Handlungsbedarf

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Lange ist es noch nicht her, als die DSGVO – die Datenschutzgrundverordnung – 2018 viele Unternehmen, Betriebe und vor allem Webseiten-Betreiber vor zahlreiche Fragen stellte. Was ist nun erlaubt? Was verboten? Wozu bin ich verpflichtet? – Diese und weitere Fragen stellten sich erst einmal die meisten von uns und nach und nach kam Licht in die Dunkelheit. 

Jetzt, rund zwei Jahre später, wird der Datenschutz erneut verschärft – wie der BGH mit seinem Urteil vom 28.05.2020 zur Einwilligung von Cookie-Speicherung auf Websites entschied. Inhalt: Neue Vorgaben für das Setzen von Cookies und anderer Tracking-Technologien. Das bedeutet: Website-Betreiber haben Handlungsbedarf, da sonst die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung besteht. 

Was? Wie? Wer? – Kurz die wichtigsten Infos zur Cookie-Speicherung

Unsere Kunden wissen, dass wir von CentraWeb aus dem Binnenhafen in Harburg immer den Anspruch haben, allen Kunden eine rechtssichere und datenschutzkonforme Website anzubieten. Zwar dürfen wir als Agentur für Webdesign, Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung selbst keine Rechtsberatung durchführen, verlassen uns in diesen Fragen aber auf unseren zuverlässigen Partner e-Recht24. Dieser empfiehlt, den Cookie-Hinweis zu überarbeiten. Auch wenn die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist, denn die e-Privacy-Verordnung steht noch aus. Zu erwarten ist jedoch, dass früher oder später gehandelt werden muss. Und unsere Devise lautet: lieber frühzeitig auf der rechtssicheren Seite als teuer abgemahnt. 

Cookies – lecker, aber was haben die mit meiner Website zu tun?

Ein Cookie – genau genommen HTTP-Cookie – ist eine Textinformation, die im Browser des Besuchers der Website gespeichert wird. Er dient unter anderem dazu, den Nutzer zu identifizieren, aber auch den Warenkorb beim Onlineshopping abzuspeichern oder Login bei Facebook und Co. zu erleichtern. Eine ganz nützliche Funktion also. 

In der Regel setzt jede Website solche Cookies – mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit auch Ihre. Daher sollten Sie nun aufpassen: 

Vor dem BGH-Urteil war das so genannte Opt-Out-Verfahren erlaubt. Hier wurden Cookies gesetzt und der Besucher wurde lediglich darüber informiert, dass dies getan wurde. Das ist nicht mehr zulässig. Benötigt wird jetzt – VOR dem Setzen der Cookies – die Erlaubnis des Besuchers, ob und in welcher Form diese gesetzt werden dürfen. VORHER ist hier der ausschlaggebende Punkt. Denn erst, wenn ein User zugestimmt hat, dürfen seine Daten erfasst werden. Alle Webseiten ohne diese Lösung sammeln jedoch schon Daten, sobald der Besucher auf der Website ist. Genau genommen sogar schon bevor der User überhaupt darüber informiert wird. Denn zum Zeitpunkt der Info ist es schon geschehen. 

Ich möchte datenschutzkonform handeln. Was kann ich tun?

Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, unterstützen wir, CentraWeb aus Hamburg-Harburg, Sie bestmöglich im Datenschutz-Dschungel. Eine zuverlässige und datenschutzkonforme Lösung bietet die Firma Borlabs an, der wir uns auch bedienen. Die Software ermöglicht es, Cookies erst dann zu setzen, wenn der Besucher eingewilligt hat. So hat der User neben einer bloßen automatischen Pseudo-Zustimmung nun die Möglichkeit zu entscheiden, welche Art von Cookies gesetzt werden dürfen. Nur die Notwendigen, auch Statistiken, oder auch Cookies externer Medien. Damit der Hinweis auch design-technisch zu Ihrer Website passt, gibt es die Möglichkeit, die Darstellungsoptionen anzupassen und das kleine Pop-up-Fenster zu Ihrer Zufriedenheit zu gestalten. 

Eine Umsetzung der neuen Cookie-Lösung umfasst folgende Punkte: 

  • Installation der Software und
  • Einrichten auf Ihrer Website
  • Erwerb aller notwendigen Lizenzen und 
  • Anpassung der aktuellen Datenschutzerklärung

Die neuen Bestimmungen sind kein Grund zur Panik, sollten gleichwohl nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Als Agentur für Webdesign und Online-Marketing aus Hamburg-Harburg unterstützen wir Sie gerne, gemeinsam mit den erfahrenen Rechtsanwälten von e-Recht24, die uns in Punkto Datenschutz immer auf dem Laufenden halten.

Für weitere Informationen finden Sie hier die Pressemitteilung des BGH zum Urteil oder Sie kontaktieren uns direkt für Ihr unverbindliches Angebot.  

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