Digitales Erbe – auch Online-Profile werden vererbt

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Der Bundesgerichtshof entschied vor wenigen Wochen eine Frage, mit der sich bislang kaum einer beschäftigt hat: Was passiert nach dem Tod mit Accounts, Online-Profilen und digitalen Konten? Kaum einer erwartet, dass auch sie an die Erben übergehen. Der BGH stellte dies nun klar: Erben muss der Zugang zu digitalen Konten und Profilen gewährt werden.

Auslöser war der Fall eines verstorbenen Mädchens. Ende des Jahres 2012 stürzte die 15-Jährige in Berlin vor eine U-Bahn. Für die Mutter unvorstellbar und sie versuchte, Hinweise zu finden, ob es sich bei dem Tod ihrer Tochter um einen Suizid oder einen Unfall handelte. Dazu forderte sie von Facebook den Zugriff auf das Facebook-Profil ihrer Tochter. Der Konzern wehrte sich dagegen.

Stirbt ein Mensch, friert Facebook dessen Konto ein – der so genannte Gedenkzustand. Im vorliegenden Fall war das Konto der Verstorbenen fünfeinhalb Jahre eingefroren. Grund ist, dass Facebook dadurch sicherstellen kann, dass sich niemand mit den Passwörtern der Verstorbenen Zugriff zu dem Konto verschaffen kann – auch nicht die direkten Angehörigen. Facebook lehnte den Antrag der Mutter ab. Die Begründung: Persönliche Nachrichten mit den Freunden seien im Vertrauen ausgetauscht worden, dass kein Dritteer diese lesen würde. Die Mutter klagte in mehreren Instanzen.

Die letzte Instanz war nun der BGH und er entschied zugunsten der Klägerin – anders als die vorherige Instanz. Die Begründung: Ebenso wie persönliche Briefe und Tagebücher – die auch an die Erben übergehen – sollte  auch mit digitalen Nachrichten so verfahren werden. Für die Richter gab es keinerlei Anhaltspunkte, digitale Inhalte anders zu behandeln. Bei Registrierung in sozialen Netzwerken oder bei anderen digitalen Diensten, schließt man einen Nutzungsvertrag ab und, genau wie andere Verträge, geht ein solches Nutzungsvertrag an die Erben über.

Auswirkungen

Dieses Urteil ist ein Meilenstein in Richtung „Digitales Erbe“ und sensibilisiert dafür, sich auch mit digitalen Inhalten zu befassen. Laut Umfragen haben sich über 80% bislang keinerlei Gedanken dazu gemacht. Dabei sollte auch der digitale Nachlass im Testament geregelt werden. Es gibt die Möglichkeit, Zugangsdaten und Passwörter beim Notar zu hinterlegen, aber auch anzuordnen, dass alle oder bestimmte Daten gelöscht werden. Ebenso kann eine Person bevollmächtigt werden, die Nutzungsverträge mit Online-Anbietern zu kündigen. Das Urteil bringt zahlreiche neue Inhalte auf den Tisch.

Doch auch Online-Anbieter und soziale Netzwerke sind vor neue Herausforderungen gestellt. Eine noch zu klärende Frage ist beispielsweise, wie mit Konten umgegangen wird, die einer verstorbenen Person gehören, aber noch nicht an Erben übergegangen sind. Außerdem müssen sie klären, wie private Nachrichten trotz des Urteils geschützt werden können. Der BGH hat den Stein ins Rollen gebracht.

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