Copyrighthinweise für Fotos und Bilder auf Webseiten
Heutzutage kommt keine Webseite mehr ohne sie aus: Bilder.
Sie transportieren Botschaften, prägen sich besser im Gedächtnis ein als Worte und wecken Emotionen in uns. Genau diese Wirkungen machen sich Webseitenbetreiber zu Nutze, um ihre Seiten interessanter zu gestalten.
Doch – darf man jedes Bild nutzen?
Welche Daten zu einem Foto müssen angegeben werden?
Wo müssen diese Angaben stehen?
Und was davon gehört eigentlich in das Impressum?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Urheberrecht und Copyright haben wir im Folgenden für Sie beantwortet.
Urheberrecht / Copyright – Worum handelt es sich?
Um diese beiden Begriffe zu verstehen, stellen Sie sich folgende Frage: „Habe ich das Bild gemacht?“
- Falls ja, ist es ganz einfach: Sie sind der Urheber des Bildes. Das bedeutet: Sie haben alle Rechte am Bild. Sie entscheiden darüber, ob, wann und wie es veröffentlicht und verbreitet werden darf.
Als Ausnahme ist hier jedoch das Recht am eigenen Bild zu nennen: Bilder, auf denen fremde Personen identifizierbar zu erkennen sind, dürfen Sie nur mit deren Zustimmung veröffentlichen. Das gilt grundsätzlich auch, wenn eine Gruppe von Personen auf dem Bild zu sehen ist. (Wobei hier Ausnahmen vorliegen könnten.) - Falls nein, sind Sie nicht der Urheber des Bildes. Sie dürfen es ohne die Zustimmung dieses Urhebers also weder veröffentlichen noch verbreiten. Haben Sie dessen Zustimmung, so ist es Ihnen erlaubt, das Bild gemäß der getroffenen Vereinbarung zu nutzen. In der Praxis wird diese Nutzung meist in Form von (kostenpflichtigen) Lizenzvereinbarungen geregelt.
Darf ich Bilder aus der Google-Suchmaschine auf meiner Webseite nutzen?
Nein. Auch Fotos aus dem Internet unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes. Dieser Schutz wird nicht automatisch durch die Veröffentlichung auf Google abgetreten und bedeutet nicht, dass der Urheber die Rechte zur Nutzung des Bildes jedem Interessenten zur Verfügung stellt. Wir empfehlen, die Rechte an der Bildernutzung stattdessen über (kostenpflichtige) Bilddatenbanken (z.B. Fotolia oder Pixelio) zu erlangen.
Wie darf ich Bilder, für die ich Nutzungsrechte habe, veröffentlichen?
Zunächst einmal sollten Sie auch beim Kauf von Nutzungslizenzen vorsichtig sein. Lesen Sie die Lizenzbedingungen aufmerksam! Denn auch hier können Einschränkungen genannt sein: Mal erwirbt man lediglich das Recht zur Nutzung des Bildes bis zu einer bestimmten Pixelbreite, ein anderes Mal kann die Nutzung zeitlich beschränkt sein oder sich nur auf die Nutzung auf einer Webseite, nicht aber in Sozialen Netzwerken oder für die Verwendung in Print-Medien beziehen.
Bilder, an denen Sie eine Lizenz erworben haben, dürfen zur Einbindung in Ihre Website genutzt werden, sofern Sie auf den Urheber verweisen. Nach deutschem Recht muss der Name des Urhebers angegeben werden. Am häufigsten findet man Verweise mit Copyright-Symbol ©, welche nach dem Schema „Foto: Urheber – Agentur“ aufgebaut sind und unmittelbar unter oder in dem Bild selbst stehen. Einige Bild-Datenbanken verlangen diesen unmittelbaren Verweis nicht, sondern geben sich damit zufrieden, dass der Nutzer die Copyrightangaben zu allen verwendeten Bildern gesammelt im Impressum nennt.
Doch auch hier gilt: Lesen Sie die Lizenzbedingungen aufmerksam! Wie die Urheberbenennung zu gestalten ist, hängt von den Bedingungen des Vertragspartners ab.
Fazit: Mit einer Copyrightangabe unmittelbar am Bild sind Sie auf der sicheren Seite. Missfällt Ihnen das, sollten Sie Ihre Bilder bei Agenturen erwerben, denen ein Hinweis im Impressum ausreicht (z.B. Aboutpixel). Ein solcher Hinweis sollte auf den Namen und den Verwendungsort des Bildes auf der Webseite Bezug nehmen, etwa wie folgt: [Bildname, Bezeichnung der Einzelseite, auf der das Bild eingebunden ist], © [Name Fotograf] – [Bilddatenbank].