Achtung an alle Zahnärzte: Wer Bewertungen kauft, verstößt gegen die Berufsordnung
Zahnärzte versuchen jeden Tag, die Zahngesundheit ihrer Patienten zu verbessern. Manchmal bleiben unangenehme Behandlungen, wie beispielsweise eine Wurzelkanalbehandlung, nicht aus. Dennoch wird versucht, diese für den Patienten so angenehm wie möglich durchzuführen. Natürlich, denn fast alle Zahnärzte haben diesen Beruf ergriffen, um Patienten ein möglichst schmerzfreies Leben zu ermöglichen und schnell und effektiv zu helfen, wo Hilfe benötigt wird.
Laut Statistiken behandeln Zahnärzte im Schnitt über 30 Patienten täglich. Nehmen wir mal an, 29 waren zufrieden – lediglich einer unzufrieden. Vielleicht, weil er wegen eines Notfalls etwas länger warten musste. Vielleicht aber auch, weil der Zahnarzt wider Erwarten doch Karies gefunden hat. Oder, weil der Zahnarzt nach langen Tag und zahlreichen Patienten vielleicht nicht mehr ganz so freundlich war. Unabhängig von den Gründen ist bereits ein einziger unzufriedener Patient problematisch für den Zahnarzt. Nämlich genau dann, wenn er auf einem der vielen Bewertungsportale einen negativen Kommentar hinterlässt. Denn meist bewerten Patienten nur dann, wenn sie unzufrieden waren. Nur in – leider – wenigen Fällen macht sich ein zufriedener Patient die Mühe, eine Bewertung zu verfassen.
WeComBlue kennt einen Ausweg – doch Vorsicht!
Genau dieses Dilemma möchte sich die Firma WeComBlue mit Sitz in Hongkong zunutze machen. In einem emotionalen Anschreiben, das zurzeit per Mail an viele Praxen geschickt wird, zeigt sie den Zahnärzten, dass sie das Problem versteht. Und für nicht mal 1.000€ (genau genommen 999,99€) hat sie die Lösung für alle Zahnärzte: 25 gekaufte positive Bewertungen!
So schön das klingen mag, für den Zahnarzt, der sich auf dieses Angebot einlässt, hat es fatale Folgen. Denn gemäß §21 Abs. 1 der Musterberufsordnung der Zahnärztekammer ist berufsrechtswidrige Werbung nicht gestattet. Darunter wird ausdrücklich irreführende Werbung verstanden.
„Dem Zahnarzt sind sachangemessene Informationen über seine Berufstätigkeit gestattet. Berufsrechtswidrige Werbung ist dem Zahnarzt untersagt. Berufsrechtswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Der Zahnarzt darf eine berufsrechtswidrige Werbung durch Dritte weder veranlassen noch dulden und hat dem entgegen zu wirken.“
§ 21 (1) Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer, Stand 11. November 2017
Gekaufte Bewertungen erwecken bei potentiellen Patienten, die diese Bewertung lesen, den Eindruck, der Verfasser wäre Patient des behandelnden Zahnarztes gewesen. In Realität handelt es sich bei der Referenz jedoch um reine Fiktion. Die Zahnärztekammer Hamburg warnt daher alle Zahnärzte ausdrücklich davor, sich auf das Angebot der Firma WeComBlue einzulassen.
CentraWeb aus Hamburg-Harburg kennt Möglichkeiten, Negativbewertungen entgegenzuwirken
Der Kauf von gefälschten Bewertungen ist keine empfehlenswerte Alternative. Doch nach wie vor bleibt das eingangs erwähnte Dilemma bestehen. Was kann dagegen unternommen werden?
Zunächst sollten Sie versuchen, zufriedene Patienten zu ermuntern, eine Bewertung zu schreiben. Zwar wird es dauern, bis Sie 25 neue Referenzen online haben, andererseits kostet es auch keine 999,99€.
Kommunikationsexperten raten außerdem, auf negative Bewertungen angemessen zu reagieren. CentraWeb, Ihre Webdesign- und Online-Marketing-Agentur in Hamburg-Harburg, hat ein paar Tipps für Sie zusammengestellt, was Sie beim Antworten auf schlechte Bewertungen beachten sollten. Klicken Sie hier.
Kontaktieren Sie uns. Gerne unterstützen wir Sie im Kampf gegen negative Bewertungen und führen Web Reputation Analysen durch. Damit wissen Sie genau, welche Meinungen über Ihre Praxis im Netz kursieren. Außerdem bieten wir ein monatliches Monitoring-Paket an und überprüfen monatlich alle neuen Bewertungen in den einschlägigen Portalen – damit Sie zeitnah reagieren können.